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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Happybox - Fotoboxvermietung

1. Allgemeines

   1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Mietbedingungen von Happybox, Kornbergsiedlung 21, 3364 Neuhofen/Ybbs (nachfolgend Vermieter genannt), gelten für die Miete des unter Ziffer 1.5 definierten Mietgegenstands.

   1.2 Die nachfolgenden Allgemeinen Mietbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Mietbedingungen abweichende Mietbedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zu oder die Vertragsparteien vereinbaren etwas anderes.

   1.3 Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten auch für zukünftige Mietverträge zwischen den Vertragsparteien, für den Fall, dass beide Unternehmer sind. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Wunsch des Mieters die geltenden Allgemeinen Mietbedingungen übersandt werden.

   1.4 Der Mieter ist Verbraucher, soweit der Zweck der Miete und der georderten Leistungen des Vermieters nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

   1.5 Die Vermieterin vermietet folgenden Mietgegenstand: Die auf der Website des Vermieters dargestellte Fotobox (mobiler Fotoautomat), bestehend aus einer Spiegellosen Systemkamera, einem Touchscreen, einem Studiolicht und einem Foto-Drucker. Eine konkretere Beschreibung des Mietgegenstands kann auf Wunsch beim Vermieter angefragt werden.

 

2. Verfügbarkeitsprüfung und Vertragsschluss

   2.1 Der auf der Website des Vermieters beschriebene Mietgegenstand stellt kein verbindliches Angebot seitens des Vermieters dar, sondern dient zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.

   2.2 Der Mieter muss über eine Anfrage beim Vermieter (Online-Formular) die Verfügbarkeit des Mietgegenstands für den gewünschten Termin abfragen. Der Mieter wird vom Vermieter über diese Verfügbarkeit per E-Mail oder über diverse Kommunikationswege über die angegebene Telefonnummer benachrichtigt.

   2.3 Der Mietvertrag kommt erst mit der Bestätigung beider Vertragspartner, egal ob per E-Mail/SMS oder anderen Kommunikationswegen oder telefonisch zustande.

   2.6 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

   2.7 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail, SMS, anderen Kommunikationswegen oder telefonisch statt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Mieter bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

   2.a. Leistungsänderung nach Vertragsschluss

   2a.1. Nach Vertragsschluss gem. Ziff. 2 ist es dem Mieter jederzeit möglich, zusätzliche Leistungen oder besondere Zusatzangebote des Vermieters (nachfolgend: Upgrade) zu ordern. Für den Vertragsschluss für solche Upgrades gilt Ziff. 2 sinngemäß.

   2a.2. Sofern der Mieter nach Vertragsschluss gem. Ziff. 2 Teile seiner gebuchten Leistung stornieren möchte (nachfolgend: Downgrade), so ist dies nur mit Zustimmung des Vermieters möglich. Die Erteilung einer solchen Zustimmung obliegt im alleinigen Ermessen des Vermieters. Es besteht kein Anspruch des Mieters auf einem Downgrade. Für Stornierungen des gesamten Vertrags gilt Ziff. 11.

3. Beginn und Ende der Mietzeit – Nutzung innerhalb der Mietzeit

   3.1 Die Mietzeit beginnt mit der Überlassung des Mietgegenstands an den Mieter. Die Mietzeit endet mit der Abholung des Mietgegenstands.

   3.2 Der Mieter ist ausschließlich berechtigt, den Mietgegenstand an dem, dem Vermieter im Vorfeld mitgeteilten, Termin (reservierter und gebuchter Termin) zu nutzen.

   3.3 Ist eine Mietzeit nicht bestimmt, so kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis nach den gesetzlichen Vorschriften ordentlich kündigen.

   3.4 Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Dieser muss jedoch dem Vermieter nachweisbar und verhältnismäßig sein. sein.

   3.5 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

   3.6 Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstands nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.

 

4. Mietzahlung – Zahlungsarten - keine Kaution

   4.1 Für die Dauer der Mietzeit ist der Mieter zur Zahlung des Mietpreises verpflichtet. Der Mietpreis ergibt sich aus der Bestellung des Mieters. Bei den angegebenen Mietpreisen handelt es sich um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden gesondert angegeben. Der Mieter muss die Miete nach dem Erhalt der Rechnung an die angegebenen Bankdaten überweisen oder bei der Abholung der Fotobox in bar übergeben werden.

   4.2 Die Zahlungsmöglichkeit werden dem Mieter im Bestellprozess auf der Website des Vermieters mitgeteilt.

   4.3 Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/ oder Änderungen der Mietsache sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung des Mietgegenstands, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind.

   4.4 Der Mieter schuldet keine Mietsicherheit/ Kaution.

 

5. Rechte und Pflichten des Mieters (Rückgabe – Kosten – Untervermietung – Nutzung u.a.)

   5.1 Der Mieter hat nicht das Recht zur Selbstabholung des Mietgegenstands bei dem Vermieter.

   5.2 Der Mietgegenstand darf nur von dem Mieter genutzt werden. Der Mieter darf den Mietgegenstand nicht an Dritte zur Nutzung (Ingebrauchnahme) übergeben, es sei denn der Vermieter erteilt vorher seine Zustimmung in Schrift- oder Textform. Bereits hiermit erteilt der Vermieter seine Zustimmung zur vertragsgemäßen Nutzung des Mietgegenstands durch die Gäste einer etwaigen Veranstaltung, zu deren Anlass der Mieter den Mietgegenstand angemietet hat.

   5.3 Der Mieter, der Unternehmer ist, darf den Mietgegenstand untervermieten; der Vermieter stimmt dieser Untervermietung bereits jetzt zu. Im Falle einer solchen Untervermietung ist der Mieter verpflichtet, seinerseits für die Untervermietung zur Umsatzsteuer zu optieren und im Übrigen die Verpflichtungen aus Ziffer 5 dieser Allgemeinen Mietbedingungen im Untermietvertrag dem Untermieter dergestalt aufzuerlegen, dass auch der Vermieter aus der Vereinbarung des Mieters mit dem Untermieter unmittelbare Rechte gegen den Untermieter herleiten kann (berechtigender Vertrag zu Gunsten Dritter). Der Mieter steht dem Vermieter uneingeschränkt dafür ein, dass der Untermieter diese Verpflichtungen einhält. Bei schuldhafter vertragswidriger Nutzung des Mietgegenstands durch den Untermieter kann der Vermieter diese Zustimmung zur Untermiete sofort widerrufen und verlangen, dass der Mieter unverzüglich das Untermietverhältnis kündigt. Geschieht dies nach einer entsprechenden Aufforderung des Vermieters nicht oder überlässt der Mieter unberechtigterweise das Mietobjekt einem Untermieter oder sonstigem Dritten, so kann der Vermieter diesen Mietvertrag fristlos kündigen; der Mieter bevollmächtigt den Vermieter hiermit, in diesem Falle auch das Untermietverhältnis zu kündigen. Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben unberührt.

   5.4 Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß zu nutzen, die Bedienungsanleitung zu beachten, sowie den Mietgegenstand pfleglich, schonend und ordnungsgemäß zu behandeln. Er hat ihn weiter vor schädlichen, also vor solchen Witterungseinflüssen zu schützen, die geeignet sind, Schäden am Mietgegenstand zu verursachen.

   5.5 Der Mieter wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen.

   5.6 Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

   5.7 Der Mieter verpflichtet sich insbesondere zu nachfolgender, ordnungsgemäßen

 

Nutzung des Mietgegenstands:

Der Mietgegenstand darf ausschließlich in Innenräumen, wind- und wettergeschützten Hütten, Zelten u.ä. oder in vergleichbaren Räumlichkeiten bzw. Unterständen verwendet werden. Es ist die Pflicht des Mieters, den Mietgegenstand vor schädlichen Wetter- und Witterungsbedingungen zu schützen.

Der Mietgegenstand darf nicht direktem Sonnenlicht ausgesetzt werden. Dies gilt insbesondere auch deshalb, da in einem solchen Fall die maximale Betriebstemperatur von 40° Celsius nicht mehr gewährleistet ist. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung des Mieters drohen Schäden am Mietgegenstand und/ oder dessen Funktionsunfähigkeit.

Der Mieter ist verpflichtet, die Betriebstemperatur des Mietgegenstands, insbesondere des Druckers, zwischen mindestens 10° und höchstens 40° Celsius zu halten. Auch bei zu niedrigen Temperaturen drohen Schäden am Mietgegenstand und/ oder dessen Funktionsunfähigkeit.

   5.8 Der Mieter und/ oder Dritte, die mit Zustimmung des Vermieters den Mietgegenstand nutzen, müssen mit der beigefügten Bedienungsanleitung und sonstigen vermieterseitigen Anleitungen zur Nutzung des Mietgegenstandes vertraut sein und müssen diesen Anleitungen entsprechend handeln. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass diese dritten Personen von ihm entsprechend informiert werden.

   5.9 Hat der Mietgegenstand zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der seine Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter zur unverzüglichen Anzeige des Mangels gegenüber dem Vermieter verpflichtet.

   5.10 Der Mieter unterlässt sofort die weitere Nutzung des Mietgegenstands und ist auch verpflichtet, den Mietgegenstand sofort außer Betrieb zu setzen, wenn er feststellt, dass der Mietgegenstand oder einzelne Bauteile des Mietgegenstands nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren bzw. reagieren. Im Zweifel hat der Mieter unverzüglich den Vermieter zu kontaktieren und sich mit diesem abzustimmen bzw. dessen Weisung einzuholen.

   5.11 Der Mieter ist verpflichtet, es zu unterlassen, den Mietgegenstand oder einzelne Bauteile des Mietgegenstandes zu verändern oder sicherheitsrelevante Funktionen außer Kraft zu setzen. Änderungen und Anbauten an dem Mietgegenstand durch den Mieter bedürfen der vorhergehenden Zustimmung des Vermieters in Schrift- oder Textform. Dies gilt insbesondere für Anbauten oder Einbauten sowie die Verbindung des Mietgegenstands mit anderen Gegenständen. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Mieter auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder her.

 

6. Rechte und Pflichten des Vermieters (Gebrauchsüberlassung - Lieferung u.a.)

   6.1 Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu überlassen. Die Überlassung des Mietgegenstands erfolgt ausschließlich über die persönliche Lieferung des Vermieters.

8. Aufrechnung und Zurückbehaltung

   8.1 Der Mieter kann gegen eine Mietforderung mit einer Forderung aus §§ 536 a, 539 BGB auf Schadens- und Aufwendungsersatz wegen Mängel des Mietgegenstands oder einem Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn er dies dem Vermieter mindestens einen Monat vor der Fälligkeit der Miete in Textform angezeigt hat. Wegen eines Rechts auf Minderung kann der Mieter ohne Einschränkung mit Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

   8.2 Im Übrigen kann der Mieter nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Unbeschadet von Ziffer 8.1 kann der Mieter nur wegen Gegenforderungen, die auf dem Mietverhältnis beruhen, ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

   8.3 Das Leistungsverweigerungsrecht aus § 320 BGB bleibt unberührt.

 

9. Besondere Pflichten des Mieters bei Unfällen, Diebstahl, Schadensfällen, etc.

   9.1 Nach einem Unfall mit Beteiligung Dritter, insbesondere bei Personenschäden oder einem Diebstahl des Mietgegenstands, hat der Mieter unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen.

   9.2 Bei jeglicher Beschädigung oder bei einem Diebstahl oder einem sonstigen Verlust des Mietgegenstands während der Mietzeit, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über alle ihm bekannten Einzelheiten des jeweiligen Ereignisses, das zur Beschädigung, zum Diebstahl oder sonstigen Verlust geführt hat, schriftlich oder in Textform zu unterrichten.

   9.3 Der Mieter hat alle ihm zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadenereignisses (bzw. des Diebstahls oder sonstigen Verlusts) dienlich und förderlich sind.

   9.4 Bei einem Schadenfall ist der Mieter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.

   9.5 Bei einem Schadensfall ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter und den Versicherer zu unterstützen und Auskünfte zu erteilen, die zur Aufklärung des Schadenfalls oder zur Feststellung der Schadenslage erforderlich sind.

10. Haftung des Vermieters

   10.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel wird ausgeschlossen.

   10.2 Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Mieters aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

   10.3 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Mieters aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

   10.4 Die Einschränkungen der Ziffer 10.1 und der Ziffer 10.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

   10.5 Die sich aus Ziffer 10.1 und Ziffer 10.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Vermieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Mietgegenstands übernommen hat. Das Gleiche gilt, soweit der Vermieter und der Mieter eine Vereinbarung über die Beschaffenheit des Mietgegenstands getroffen haben.

11. Stornierung

   11.1 Verlangt der Mieter die Stornierung des Vertrages, werden folgende Stornierungsgebühren fällig:

Stornierung bis zum 28. Tag vor dem reservierten und gebuchten Termin: 10 % des Mietpreises = Endpreises;

Stornierung vom 27. bis 15. Tag vor dem reservierten und gebuchten Termin: 50 % des Mietpreises = Endpreises;

Stornierung vom 14. bis 7. Tag vor dem reservierten und gebuchten Termin: 80 % des Mietpreises = Endpreises;

Ab dem 6. Tag vor dem reservierten und gebuchten Termin hat der Mieter kein Stornierungsrecht mehr.

   11.2 Anstatt einer Stornierung räumt der Vermieter dem Mieter auch das Recht ein, den reservierten und gebuchten Termin zu verschieben. Macht der Mieter von diesem Recht Gebrauch und storniert der Mieter nach Verschiebung den reservierten und gebuchten neuen Termin, unabhängig davon, ob der neue Termin bereits datumsmäßig feststeht oder noch unbestimmt ist, so werden abweichend von der Regelung in Ziff. 11.1. Stornierungsgebühren in Höhe von 90% des Mietpreises fällig.

   11.5. Sofern der Mieter storniert, erstattet der Vermieter dem Mieter den Mietpreis abzüglich der Stornogebühr. Ist die Mietzahlung bis zum Tag der Stornierung nicht gezahlt worden, so verpflichtet sich der Mieter die Stornogebühr an die Bankverbindung des Vermieters umgehend zu überweisen.

12. Personenmehrheit als Mieter

   12.1 Haben mehrere Personen gemietet, so haften sie für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner.

   12.2 Erklärungen, deren Wirkung die Mieter berühren, müssen von und gegenüber allen Mietern abgegeben werden. Die Mieter bevollmächtigen sich jedoch – unter Vorbehalt eines Widerrufs in Schrift- oder Textform – bis auf weiteres gegenseitig zur Entgegennahme oder Abgabe solcher Erklärungen. Diese Vollmacht gilt auch für die Entgegennahme von Kündigungen, nicht jedoch für den Ausspruch von Kündigungen oder zum Abschluss von Aufhebungsverträgen. Ein Widerruf der Vollmacht wird erst mit Zugang beim Vermieter wirksam.

 

13. Datenschutzhinweise

Die Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist: Happybox, Kornbergsiedlung 21, 3364 Neuhofen/Ybbs, Tel.: +43 660 599 12 60, E-Mail: office@happyboxaustria.at, Website: www.happyboxaustria.at Die Datenschutzhinweise von Happybox findet der Mieter auf der Website des Vermieters.

 

14. Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt im Internet eine Plattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereit. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr Happybox nimmt an dem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nicht teil.

 

15. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht, Gerichtsstand

   15.1 Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform. Der Vorrang der – auch mündlichen – Individualabrede gemäß § 305b BGB bleibt unberührt.

   15.2 Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis das für den Vermieter-Firmensitz in 3364 Neuhofen/Ybbs zuständige Gericht.

   15.3 Es gilt das Recht der Republik Österreich. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Mieter als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

   15.4 Der Vermieter ist von Montag bis Freitag jeweils zwischen 09:00 - 17:00 unter der Telefonnummer:
+43 660 599 12 60 bzw. der E-Mail: office@happyboxaustria.at erreichbar.

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